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   BGH, 08.11.2012 - V ZB 120/12   

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https://dejure.org/2012,37840
BGH, 08.11.2012 - V ZB 120/12 (https://dejure.org/2012,37840)
BGH, Entscheidung vom 08.11.2012 - V ZB 120/12 (https://dejure.org/2012,37840)
BGH, Entscheidung vom 08. November 2012 - V ZB 120/12 (https://dejure.org/2012,37840)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer Haftanordnung zur Zurückschiebung eines tunesischen Staatsangehörigen bei Fehlen von ausreichenden Angaben zu der Durchführbarkeit der Zurückschiebung und zu der Erforderlichkeit der beantragten Haftdauer

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 417 Abs. 2 S. 2 Nr. 4, 5
    Rechtmäßigkeit einer Haftanordnung zur Zurückschiebung eines tunesischen Staatsangehörigen bei Fehlen von ausreichenden Angaben zu der Durchführbarkeit der Zurückschiebung und zu der Erforderlichkeit der beantragten Haftdauer

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Haftrecht - Abschiebehaftsache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.02.2010 - V ZB 172/09

    Freiheitsentziehungsverfahren: Zulässigkeit eines Antrags auf Feststellung der

    Auszug aus BGH, 08.11.2012 - V ZB 120/12
    Die nach § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 FamFG mit dem Feststellungsantrag analog § 62 FamFG statthafte (siehe nur Senat, Beschluss vom 25. Februar 2010 - V ZB 172/09, FGPrax 2010, 150, 151 Rn. 9) und auch sonst zulässige (§ 71 FamFG) Rechtsbeschwerde ist begründet.
  • BGH, 31.05.2012 - V ZB 167/11

    Zurückschiebungshaftverfahren: Mitteilung des Einvernehmens des

    Auszug aus BGH, 08.11.2012 - V ZB 120/12
    Denn das gilt nur, wenn festgestellt ist, dass der Mitgliedstaat zur Rückübernahme verpflichtet ist (Senat, Beschluss vom 31. März 2012 - V ZB 167/11, NJW 2012, 2448 Rn. 10 mwN).
  • BGH, 16.05.2013 - V ZB 44/12

    Abschiebungshaftverfahren: Androhung der Abschiebung als Rückkehrentscheidung;

    Denn das gilt nur, wenn sich aus dem Haftantrag ergibt, dass der Mitgliedsstaat zu der Rückübernahme des Betroffenen verpflichtet ist (vgl. Senat, Beschluss vom 29. September 2010 - V ZB 233/10, juris Rn. 13 [insoweit nicht abgedruckt in NwVZ 2011, 320]; Beschluss vom 14. Juni 2012 - V ZB 28/12, juris Rn. 10; Beschluss vom 8. November 2012 - V ZB 120/12, juris Rn. 5).
  • LG Frankfurt/Oder, 18.03.2013 - 15 T 11/13

    Dublin II-Verordnung

    Entgegen der Rechtsauffassung der Beteiligten folgt aus den Beschlüssen des BGH vom 6.12.2012 (V ZB 118/12 aaO) und vom 8.11.2012 (V ZB 120/12, juris) nicht, dass eine vorläufige Freiheitsentziehung bis zur Zusage der Übernahme des Betroffenen durch den Zielsaat angeordnet werden darf oder gar muss.

    Soweit in den Ausführungen im Beschluss vom 8.11.2012 (V ZB 120/12 aaO Rn. 5) die Rede davon ist, dass festgestellt sein müsse, dass der Zielstaat zur Rücknahme verpflichtet sei, ist damit - wie die ausführlicheren Darlegungen in der Entscheidung vom 6.12.2012 (V ZB 118/12 aaO) erkennen lassen - nicht mehr gemeint, als dass dem Richter ein Sachverhalt zu unterbreiten ist, der ihm eine entsprechende Prognose ermöglicht.

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